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Rechtsberatung
Wie überall auf der Welt bei Immobilienkauf sollte man einen Anwalt für die Abwicklung hinzuziehen. Wir empfehlen Ihnen ortsansässige Anwälte, die Deutsch und Englisch sprechen und sich um alle Belange kümmern. Wir werden Sie während des gesamten Kaufprozess mit begleiten, so dass keinerlei Probleme bei der Kommunikation erscheinen.
Das Honorar eines Anwalts wird nach Höhe der Kaufsumme der Immobilie berechnet.
Firmengründung
Falls Sie vorhaben Ihren Firmensitz nach Dubai zu verlegen oder eine Firma neu zu gründen, bietet Ihnen der Standort Dubai eine Vielzahl an Vorteilen. Denn neben den geringen Steuern und der zahlreichen Förderungen für Startups, bietet die Stadt Ihnen auch ganzjährig warme Temperaturen, eine hervorragende Infrastruktur, komfortables Wohnen mit einem vielseitigen Freizeitangebot und einen gehobenen Lebensstandard.
Derzeit beginnen die Preise für die Unternehmensgründung bei Euro 4.500 ohne Visa bzw. bei Euro 6.900 inklusive einer Visa-Berechtigung und inklusive sämtlicher Kosten für das erste Jahr.
Hauptvorteile einer Firmengründung in Dubai sind:
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100% Eigentum: Ausländische Investoren können die volle Kontrolle über ihre Unternehmen in Dubai haben, ohne lokale Partner oder Anteilseigner zu benötigen.
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100% Kapital- und Gewinnrückführung: Unternehmen in Dubai können ihr gesamtes Kapital und ihre Gewinne ohne Einschränkungen ins Ausland überweisen.
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Sehr niedrige Steuersätze: Dubai bietet attraktive Steuerbedingungen, darunter niedrige Körperschaftssteuersätze, die erst bei einem gewissen jährlichen Einkommensbetrag erhoben wird und KEINE Einkommensteuer für private Personen.
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Keine Mindestkapitalanforderung: Unternehmen müssen kein bestimmtes Mindestkapital vorweisen, um in Dubai gegründet zu werden.
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Flexible Gründungsoptionen: In Dubai können sowohl Freihandelszonengesellschaften als auch Niederlassungen ausländischer Unternehmen registriert werden.
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Schnelle und effiziente Gründungsprozesse: Dubai ist bekannt für seine zügigen Unternehmensgründungsprozess, welcher es Investoren ermöglicht, ihre Geschäfte schnell aufzubauen und zu betreiben.
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Keine physische Präsenz erforderlich: Unternehmer müssen während des Gründungsprozesses nicht persönlich in Dubai anwesend sein, was Zeit und Ressourcen spart.
Visa
Deutsche Staatsangehörige/EU-Bürger benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Sollten Sie einen längeren Aufenthalt in Dubai planen oder dort arbeiten wollen, benötigen Sie ein sogenanntes "Residence Visa".
Wie bekommt man ein Residence Visa?
- durch Firmengründung in Dubai
- als Immobilienbesitzer
(es gibt hier Abstufungen in den Werten einer Immobilie; der Mindestwert für z.B. ein 2-Jahres-Visa sollte bei 185000€ liegen. Bei einem Immobilienwert von 500000€ erhält man ein Visa für 5 Jahre, wobei die Immobilie nicht fertiggestellt sein muss. Seit dem neuen Gesetz von 08/2022 gilt auch ein Antrag für eine Immobilie vom Plan).
- als Firmenangestellter
(wenn Sie eine Anstellung bei einem ortsansässigen Unternehmen haben. In diesem Falle kümmert sich der Arbeitgeber um Ihr Visa).
- als Rentner
(für Personen ab einem Alter von 55 Jahren gibt es die Möglichkeit eines sogenannten "Retirement Visas". Eine der nachstehenden Anforderungen sollten hierfür erfüllt werden - man erhält ein Visa für 5 Jahre:
- Immobilieninvestment von mindestens 500000€
- Finanzielle Ersparnisse/Rücklagen von mindestens 250000€
- ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 5000€
- als Angehöriger/Familienmitglied
(wenn Sie ein enger/nächster Verwandter wie Ehefrau, Kind eines Visabesitzers sind, dann kann ein Familienvisa erlangt werden. Je nach Visa-Art sind hier vielleicht noch weitere Vorgaben zu beachten wie z.B. feste Einkommensverhältnisse).
Steuern in Dubai
Es ist in Dubai zwar immer noch möglich, nahezu steuerfrei unternehmerisch tätig zu werden und Privatpersonen zahlen nach wie vor keine Steuern auf ihre Einnahmen, aber die Politik führt derzeit Reformen durch, die bereits erfolgreich dafür gesorgt haben, Dubai von der europäischen schwarzen Liste der Steueroasen zu streichen.
Dubai erhebt aber weiterhin nur äußerst wenige Steuern mit einem sehr niedrigen Steuersatz. Erbschaften bleiben beispielsweise komplett steuerfrei und auch der Immobilienverkauf wird weiterhin nur mit einer Abgabe von 4 % bedacht.
Es ist wichtig zu beachten, dass es in Dubai keine Einkommensteuer gibt. Stattdessen gibt es eine Körperschaftsteuer, die nur für Unternehmen gilt. Diese Steuer wird auf das steuerpflichtige Einkommen des Unternehmens angewendet und beträgt 9%.
Laut der Regierung in Dubai ist derzeit keine Änderung bei der Einkommensteuer geplant. Das heißt, dass private Einnahmen in Dubai weiterhin legal steuerfrei vereinnahmt werden können. Dies gilt übrigens auch für alle anderen der Vereinigten Arabischen Emirate. Dubai kann daher auch für Arbeitnehmer ein attraktiver Standort sein, an dem auch hohe Gehälter nicht zu versteuern sind.
Seit dem Jahr 2018 erhebt Dubai eine Mehrwertsteuer in Höhe von 5 %. Wie in Deutschland auch ist diese Steuer für Firmen, die innerhalb von Dubai Geschäfte machen, ein reiner Durchlaufposten, der stets an die Kunden weitergegeben wird.
Es handelt sich effektiv deshalb um eine reine Konsumsteuer, die mit 5 % sehr niedrig ausfällt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als ca. 93.000 Euro sind außerdem gar nicht verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) anzumelden, was Startups und kleinere Firmen begünstigen soll.
Seit dem 1. Juni 2023, erhebt die Regierung eine Körperschaftsteuer von 9% auf den Gewinn von Unternehmen ein. Auch hier wird der Freibetrag von etwa 93.000 Euro Jahresgewinn gelten, sodass kleine Firmen und Startups ausgenommen bleiben. Unternehmen können Verluste aus früheren Jahren von ihrem aktuellen Einkommen abziehen.
Trotz der Einführung der neuen Steuer bleibt Dubai aufgrund seines niedrigen Steuersatzes und seiner guten Infrastruktur einer der attraktivsten Orte auf dieser Welt für Investitionen und Geschäfte.